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Pro Vernunft bescheinigt Manfred Hix falsche Endscheidungsfreude!

Im Sonntagsanzeiger berichte die Fraktionsvorsitzende der Büdinger SPD, Heidi Schlösser, von der Unterzeichnung des Vertrages zum Atemschutzverbund Wetterau durch Stadtrat Manfred Hix. Im Kreisanzeiger vom Montag wird der Erste Stadtrat zum Kanal- und Straßenbau Diebach am Haag mit den Worten „Die Stadtwerke treten in Vorlage, damit man die Baustelle nicht ewig hat“ zitiert. Herr Hix möchte damit sagen, dass er mit den Stadtwerken, neben den Kanalbaumaßnahmen, den umstrittenen Straßenbau in Diebach durchführen möchte, weil er das für den richtigen Schritt hält. Dafür soll sein Betrieb „Stadtwerke“ die Maßnahme vorfinanzieren, um mit dem Betrieb „Stadt Büdingen“ des Bürgermeisters Spamer dann abzurechnen. Beide verkennen aber leider, dass weder die Stadtwerke die Firma des Herrn Hix ist noch die Stadt Büdingen privatwirtschaftlich dem Bürgermeister unterstellt wurde. Beide Herren tragen nämlich auch kein unternehmerisches Risiko. Für Entscheidungen, die sie treffen, können sie nur bei grobem oder absichtlichem Fehlverhalten privat zur Rechenschaft gezogen werden. Das unternehmerische Risiko bei allen Entscheidungen der Stadt oder ihrer Eigenbetriebe trägt der wahre Eigentümer - und das ist der Büdinger Bürger. Deshalb steht auch über dem Bürgermeister und dem Ersten Stadtrat das Büdinger Stadtparlament als direkter Vertreter der Bürger. Leider erkennen das weder der Bürgermeister noch der Erste Stadtrat in Büdingen an. Wären die beiden Herren aber privatwirtschaftlich tätig, so hätten sie schon längst Konkurs anmelden müssen. 

Zu dem ersten Beispiel, bei dem Herr Hix Entscheidungsfreude gezeigt hat, nämlich dem Beitritt zu Atemschutzwerkstatt Wetterau gibt es folgendes anzumerken:

Verträge der Stadt sind nur wirksam, wenn sie von zwei Mitgliedern des Magistrates unterschrieben wurden. Außerdem muss, wenn sie von erheblicher finanzieller Bedeutung sind, das Stadtparlament entscheiden. Dass der Beitritt von erheblicher finanzieller Bedeutung ist, ist schon mit der Tatsache gegeben, dass dann die kürzlich für 120.000 Euro angeschafften Atemschutzgeräte schon wieder ersetzt werden müssen. – Schilda lässt grüßen! 

Zum zweiten Beispiel, dem Straßenbau in Diebach am Haag muss gesagt werden: 

Zum Straßenbau Diebach am Haag muss man feststellen, dass die geplanten Investitionen der Stadt mit dem Investitionsprogramm des städtischen Haushaltsplanes festgelegt werden und die Investitionen der Stadtwerke mit dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke beschlossen werden müssen. In beiden Plänen hat das Stadtparlament keine Mittel für den Diebacher Straßenbau bereitgestellt. Zum Glück ist der Betriebsleiter der Stadtwerke kein Wahlbeamter, der für seine Position keine besonderen Fähigkeiten vorweisen muss, sondern ein Profi. Dieser wird Herrn Hix sicherlich über die Rechtslage aufklären. 

Pro Vernunft wird auf jeden Fall Sorge dafür tragen, dass die Interessen der Herren von Büdingen - und das sind die Büdinger Bürger - gewahrt werden.

 

 

Pro Vernunft