Calbach 17.02.2016
Tabula rasa
In der Büdinger Lokalpolitik sollen noch kurzfristig vollendete Tatsachen in punkto Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrates geschaffen werden. Pro Vernunft hofft allerdings noch, die Stadtverordneten davon überzeugen zu können, dass es demokratischer ist, die Wahl für diese Position nach dem 6. März und der Neubildung der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. So wie nach der Wahl am 6. März die ehrenamtlichen Stadträte von den neugewählten Stadtverordneten gewählt werden, sollten auch diese entscheiden, wer Erster Stadtrat werden soll. Dass keine rechtliche Verpflichtung existiert, diese Wahl jetzt noch durchzuführen, ergibt sich aus dem Gesetz. Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Stelle des Ersten Stadtrates frühestens 6 Monate vor Ende der Amtszeit des amtierenden neu besetzt werden darf und lediglich, dass diese 3 Monate vor diesem Termin besetzt werden soll und nicht muss.
In Wächtersbach wurde die hauptamtliche Stelle des Ersten Stadtrates 2014 durch das Votum der Bürger in einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit abgeschafft und in unserer Nachbarkommune Gelnhausen wird, obwohl die Hauptsatzung dort auch die Stelle eines hauptamtlichen Ersten Stadtrates vorsieht, ein ganz anderer Weg gegangen. Hier besteht seit einigen Jahren der Magistrat aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und ehrenamtlichen Stadträten, welche sich die Aufgaben des Ersten Stadtrates teilen. Auch dies wäre eine Organisationsart, über die sich ein neues Stadtparlament dann Gedanken machen könnte, - wenn die bisherigen Stadtverordneten nicht noch schnell Tabula rasa machen.
Pro Vernunft
Reiner Hornung
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