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Der Antrag wurde am 20.1.2011 von den Stadtverordneten zur weiteren Bearbeitung in den Finanzausschuss überwiesen. 

Fraktion Pro Vernunft

Reiner Hornung

Limesstraße 29

63654 Calbach Stadt Büdingen

 

Herrn

Stadtverordnetenvorsteher

Bernd Luft

Eberhard Bauner Allee

63654 Büdingen

                                                                                                          Büdingen 20.1.2011

Dringlichkeitsantrag

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, 

bitte lassen Sie gemäß §58 Abs. 2 folgenden Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Stadtverordnetenversammlung nehmen:  

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Grundsatzbeschluss der Eigenbetriebskommission Stadtwerke, wonach im Zuge von Kanalbaumaßnahmen keine Leerrohre verlegt werden dürfen wird aufgehoben.

Begründung:

Im Stadtteil Calbach werden umfassend die Ver- und Endsorgungsleitungen erneuert. Gleichzeitig wurde durch die Stadtverordneten die Notwendigkeit erkannt, eine möglichst gute Breitbandversorgung bereit zu stellen. Hierzu wurde im ersten Schritt ein Betreiber beauftrag, ein Funkdatennetz zu errichten. Zukünftig sollen die Stadtteile dann mit ausreichend leistungsfähigen Kabellösungen versorgt werden. Da sich die Kosten für den Aufbau eines Kabelnetzes in erster Linie aus den Erdarbeiten ergeben hat der Magistrat in seiner Sitzung am 25.10.2010 beschlossen, dass in Calbach entsprechende Leerrohre verlegt werden sollen. Dieser Beschluss ist in Calbach zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Jetzt muss ich im Magistratsprotokoll vom 16.12.2010 lesen, dass der Magistrat nunmehr die Verlegung von Leerrohren ablehnt. Der Bericht der Stadtwerke, der über die Gründe für diese Entscheidung Aufschluss geben könnte ist mir allerdings nicht bekannt. In erster Linie berufen sich die Stadtwerke aber angeblich auf den oben genannten Grundsatzbeschluss. 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Reiner Hornung

Pro Vernunft

Pro Vernunft